Newsletter der Bürgerinitiative Wippetal 02/2026

Für den Erhalt einer einzigartigen Naturlandschaft

Liebes Mitglied der Bürgerinitiative Wippetal,

hiermit erhalten Sie unseren zweiten Newsletter. Wir sind bemüht, Ihnen die wichtigsten Informationen aus unserer BI zukommen zu lassen, Sie aber mit allen Details unserer Arbeit zu verschonen. Sollten Sie dennoch Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stellungnahmen zum Windpark „Sechs Morgen

Es ist soweit! Die zweite Offenlegung des Planungsverfahrens Windpark sechs Morgen ist erfolgt. Ab jetzt besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu diesem Projekt einzureichen. Diese Chance dürfen wir nicht verstreichen lassen. Je größer die Zahl der eingegangenen Stellungnahmen ist, desto weniger lässt sich der Einwand der Bevölkerung gegen die Windräder überhören und desto mehr müssen sich die zuständigen Behörden damit auseinandersetzen.

Deshalb ist es wichtig, dass auch Sie sich beteiligen und eine Stellungnahme einreichen!

Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie Ihre Stellungnahme verfassen, ob kurz oder lang, ob einfach oder komplex, ob handgeschrieben oder maschinengeschrieben, es ist Ihre persönliche Stellungnahme und sie trägt dazu bei, dass wir gemeinsam unser Ziel erreichen können: den Erhalt unserer Landschaft nicht nur für uns, sondern auch für unsere Nachfahren. In unserem ersten Newsletter haben wir Argumente aufgezählt, die gegen die Errichtung von Windindustrie sprechen:

  • Gefährdung sensibler und scheuer Tierarten
  • Rodung von Waldflächen
  • Verlust der landschaftlichen Attraktivität
  • Nächtliche Lichtbelastung durch rote Blinklichter
  • Belastungen von Boden und Gewässern
  • Wertminderung von Immobilien

Außerdem:

  • Lärmemissionen
  • Gefährdung der Artenvielfalt
  • Minderung des Erholungswertes unserer Landschaft (z.B. Haus Marienberge)
  • usw.

Was muss ich bei der Stellungnahme beachten?

Im Anhang finden sich wertvolle Hinweise rund um die Erstellung und Verschickung der Stellungnahme (bitte beachten).

Spendenaufruf

Um keine Möglichkeit eines Einwandes gegen die Windräder ungenutzt zu lassen, haben wir uns entschlossen, eine juristisch geprüfte Stellungnahme durch eine fachlich anerkannte Rechtsanwaltskanzlei erstellen zu lassen. Diese soll unsere persönlichen Stellungnahmen ergänzen. Wir möchten Sie bitten, uns dabei finanziell zu unterstützen, soweit Ihnen dies möglich ist.

Kontoinhaber:Bürgerinitiative Wippetal
IBAN:DE 82 5739 1800 0000 1393 35
BIC:GENODE51WW1
Bank:Westerwald Bank eG
Verwendungszweck:Spende Wippetal

Änderung im Flächennutzungsplan

Die Vorrangfläche wurde seit der 1. Offenlegung um fast die Hälfte reduziert. Man hat eingesehen, dass Laubholzbestände eines Alters von über 120 Jahren einen hohen ökologischen Wert haben und nicht durch den Bau von Windrädern beeinträchtigt werden dürfen. Das bewerten wir als eine Bestätigung der BI-Arbeit und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber auch in den verbliebenen Flächen wohnen Rotmilane, Schwarzstörche und die Wildkatze, deren Habitate gefährdet sind. Schon jetzt sind diese und andere seltene Arten an der Grenze ihrer Toleranz gegenüber Störungen durch menschliche Einflüsse. Kämen noch Windräder mit ihrem erheblichen Störungspotenzial allein beim Bau hinzu, muss man befürchten, dass diese Grenze dann überschritten wird. Von Wissenschaftlern wird das Artensterben als das im Verhältnis zur Klimaerwärmung weitaus größere Problem bewertet. Die Artenvielfalt ist entscheidend für die Stabilität von Ökosystemen und stellt eine Lebensversicherung für unsere Zukunft dar.  

Anhang – Information Stellungnahme RROP

Was ist der Regionale Raumordnungsplan (RROP)?

Der Regionale Raumordnungsplan legt fest, wie sich eine Region räumlich entwickeln soll. Er enthält Vorgaben zu Themen wie:

  • Siedlungsentwicklung
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Energieversorgung (z. B. Windkraftflächen)
  • Natur- und Landschaftsschutz

Der Plan ist für Kommunen verbindlich und beeinflusst langfristig die Nutzung von Flächen. Aktuell werden die Planungsunterlagen Erneuerbare Energien, insbesondere Windkraft, erstellt und in der 2. Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht zugänglich gemacht.

Wer kann eine Stellungnahme abgeben?

  • alle Bürgerinnen und Bürger
  • Unternehmen
  • Verbände und Initiativen
  • Kommunen

Wann und wo ist eine Stellungnahme möglich?

Stellungnahmen können nur während der offiziellen Beteiligungsfrist vom 24.03.2026 bis zum 05.05.2026 abgegeben werden.

Stellungnahmen können über die Beteiligungsplattform oder per E-Mail eingereicht werden.

  1. Link Beteiligungsplattform
  2. E-Mail

Wichtig: Nach Ablauf der Frist eingehende Stellungnahmen werden in der Regel nicht mehr berücksichtigt!

Wo finde ich die Planunterlagen?

 Die Unterlagen zum RROP sind vom 24.03.2026 bis zum 21.04.2026 verfügbar:

  1. Online auf der Website der Planungsgemeinschaft,
  2. in der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft und
  3. in der Kreisverwaltung.

Typische Dokumente:

  • Planentwurf
  • Kartenmaterial
  • Umweltbericht
  • Methodik zur Steuerung der Windenergie

Die Teilflächen 3 und 4 (4a, 4b, 4c, 4d) betreffen das Wippetal, Birken-Honigsessen, Katzwinkel, Friesenhagen, Morsbach und umliegende Ortschaften.

Links und Adressen zu den Planungsunterlagen

zu 1. Link zur Website der Planungsgemeinschaft: https://mittelrhein-westerwald.de/index.php/teilfortschreibung-erneuerbare-energien/2-offenlage

zu 2. Adresse Planungsgemeinschaft: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald

Stresemannstraße 3 – 5 56068 Koblenz Telefon: 0261/120-2147 Telefax: 0261/120-2200

zu 3. Kreisverwaltung Altenkirchen Untere Landesplanungsbehörde Hochstraße 28 57610 Altenkrchen Frau Bellgardt – Tel. 02681/812657 Telefonische Terminvereinbarung notwendig

Gez. BI Wippetal – Kerngruppe   –    Hecke, den 25.03.2026